Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Beratungen, auch "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" genannt, ist die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege bei Geldleitungsempfängern zu garantieren.
Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Sollten sie einen Beratungseinsatz benötigen oder Fragen zur Pflege haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Kontaktformular
|
Unser Büro
Wir haben folgende Sprech-zeiten für Sie eingerichtet:
Mo. - Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr
Mi. zusätzlich 15.00 - 17.00 Uhr
Für Terminabsprachen außerhalb der Sprechzeiten stehen wir per Telefon unter folgender Nummer zur Verfügung:
Tel.:
0 61 32 - 89 77 17
24 Stunden Erreichbarkeit
Alle Leistungen, die das Pflegeteam H & Z anbietet, werden an allen Tagen der Woche erbracht, selbst-verständlich auch an Sonn- und Feiertagen.
Durch eine Rufumleitung ist bei uns eine 24- stündige Ereichbarkeit gesichert.
|