Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach § 45 SGB XI
Beanspruchen können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen Pflegebedürftige mit Pflegestufe I, II oder III. Aber auch "Menschen mit allgemeinem erheblichen Betreuungsbedarf", die noch nicht eingestuft sind (sogenannte Pflegestufe 0) können diese zusätzlichen Leistungen erhalten.
Zusätzlich prüft auf Ihren Antrag hin der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse, ob die pflegebedürftige Person in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Hierzu reicht das Stellen eines formlosen Antrages.
Diese Leistungen werden nicht wie das Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen erstattet.
In § 45a SGB XI sind 13 "Schädigungen und Fähigkeitsstörungen" aufgeführt. Sobald zwei dieser Kriterien aus unterschiedlichen Bereichen erfüllt sind, liegt ein Anspruch auf den Grundbetrag von 100,- € monatlich vor.
Sind drei bestimmte Kriterien erfüllt, liegt ein Anspruch auf den erhöhten Betrag von 200,- € monatlich vor.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Alle Leistungen, die das Pflegeteam H & Z anbietet, werden an allen Tagen der Woche erbracht, selbst-verständlich auch an Sonn- und Feiertagen.
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