Verhinderungspflege
Eine Pflegevertretung oder auch Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist. Die Liste der in Frage kommenden Verhinderungsgründe ist nicht definiert, sie lässt sich daher beliebig erweitern.
Wie lange ist eine Ersatzpflege möglich?
Die mögliche Dauer einer Pflegevertretung beträgt max. 28 Tage pro Jahr. Sie kann für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen.
Kosten der Verhinderungspflege
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Die Kosten dürfen dabei 1.510,- € im Kalenderjahr nicht überschreiten (Höchstbetrag).
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
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Unser Büro
Wir haben folgende Sprech-zeiten für Sie eingerichtet:
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Für Terminabsprachen außerhalb der Sprechzeiten stehen wir per Telefon unter folgender Nummer zur Verfügung:
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Alle Leistungen, die das Pflegeteam H & Z anbietet, werden an allen Tagen der Woche erbracht, selbst-verständlich auch an Sonn- und Feiertagen.
Durch eine Rufumleitung ist bei uns eine 24- stündige Ereichbarkeit gesichert.
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